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Die Universität Luzern (University of Lucerne)

Die Universität Luzern gehört mit 2'100 Studenten im Diplom- und 190 im Doktoratstudium zu den kleinsten der Schweiz. Dennoch geniesst sie in manchen Bereichen, etwa mit ihrem Institut für jüdisch-christliche Forschung, internationales Ansehen. Seit ungefähr 1600 gibt es in Luzern Studiengänge für Philosophie und Theologie. Neben der Theologischen Fakultät und der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (ehemals Geisteswissenschaftliche Fakultät) gibt es seit 2001 auch eine Rechtswissenschaftliche Fakultät. Die Letztere ist heute mit rund 1'100 Studenten die Grösste, gefolgt von der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät mit gegen 550 und der Theologischen Fakultät mit rund 200 Studenten (Stand: Wintersemester 2006/07).
University of Lucerne is a public university with a campus in Luzern, Switzerland. It has 2,100 students in its graduate programme and 190 in the doctoral program, the smallest of Switzerland.

Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Luzern Rechtswissenschaftliche Fakultät Eröffnungstag IT  nützliche Hinweise 20. September 2010
Gewöhnliche Kausalhaftungen Geschäftsherrenhaftpflicht (OR 55) und Tierhalterhaftpflicht (OR 56)

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Repetitorium und Übungen 29. November 2006

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Gefährdungshaftungen Haftung des Motorfahrzeughalters nach Art. 58 SVG

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Theorie als Prozess und als Perspektive - Der Forschungsstil der Grounded Theory Qualitative Verfahren der Medienanalyse
Übungen im Strafrecht I Für die Prüfung verbindlicher Foliensatz

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* Strafbarkeit von Anna nach Art. 139 StGB I. Obj. TB - bewegliche Sachen (+) - fremd (+) - Tathandlung = Wegnahme 1) Bruch fremden Gewahrsams a) Gewahrsamsinhaber? Rolle der Anna - Sachen anvertraut? - Aufgabe Gewahrsam des Vertreters des KKL?  Kriterium: Kontrollmöglichkeit i.c. nein

Prof. Dr. Andreas Furrer OR I Kapitel 15
Gewöhnliche Kausalhaftungen Haftung des Werkeigentümers (Art. 58 OR), des Grundeigentümers (Art. 679 ZGB) und des Urteilsunfähigen (Art. 54 OR)

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Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Luzern Informationen zu den Prüfungsverfahren

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Haftung aus Vertrag Grundlagen

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Internationalisierungs- und Mobilitäts-Event Januar 2007 Prof. Alexander H. E. Morawa, S.J.D.

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Objektive Hermeneutik / Sozialwissenschaftliche Hermeneutik Qualitative Verfahren der Medienanalyse

Versicherungsmissbrauch: De quoi s'agit-il? Prof. Dr. iur. Gabriela Riemer-Kafka Universität Luzern Tagung vom 5. November 2009
Luzerner Moot Court Wie halte ich ein mündliches Plädoyer?

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Wirtschaftsrecht I: Kartellrecht

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Polizeiliches Ermittlungsverfahren Polizeiliche Eingriffsmittel Grundsatz des Verfolgungszwangs (Legalitätsprinzip) 2 Hauptziele Die polizeilichen Eingriffsmittel sowie die Problemfelder und Grenzen des polizeilichen Handelns sind bekannt und können im Einzelfall auf deren Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit beurteilt werden. Alle kennen den Grundsatz des Verfolgungszwangs (Legalitätsprinzip) 5. Vorlesung
Art. 320 Abs. 1

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Wer ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Mitglied einer Behörde oder als Beamter anvertraut worden ist, oder das er in seiner amtlichen oder dienstlichen Stellung wahrgenommen hat, …
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